Der B196-Motorradführerschein ermöglicht es Autofahrern, bestimmte Motorräder und Roller bis 125 cm³ zu fahren, ohne einen regulären Motorradführerschein der Klasse A1 machen zu müssen.

Genau genommen ist B196 allerdings keine eigene Führerscheinklasse. Es handelt sich um eine Erweiterung der bestehenden Fahrerlaubnis Klasse B. Nach einer vorgeschriebenen theoretischen und praktischen Schulung wird die Schlüsselzahl 196 in den Führerschein eingetragen.

Der große Vorteil: Für B196 ist weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung erforderlich.

Was bedeutet B196 beim Führerschein?

Die Bezeichnung B196 steht für die Fahrerlaubnis Klasse B mit der zusätzlichen Schlüsselzahl 196.

Damit dürfen in Deutschland Krafträder gefahren werden mit:

  • maximal 125 cm³ Hubraum
  • maximal 11 kW Motorleistung, entsprechend etwa 15 PS
  • einem Verhältnis von Leistung zu Gewicht von maximal 0,1 kW/kg

Damit eröffnet B196 insbesondere Autofahrern einen vergleichsweise unkomplizierten Einstieg in das Fahren von 125er-Motorrädern und -Rollern.

Welche Voraussetzungen gelten für B196?

Nicht jeder Besitzer eines Autoführerscheins kann die Erweiterung sofort erwerben. Für B196 gelten drei wesentliche Voraussetzungen.

1. Mindestalter von 25 Jahren

Die Schlüsselzahl B196 kann frühestens ab einem Alter von 25 Jahren erteilt werden.

2. Klasse B seit mindestens fünf Jahren

Der Autoführerschein der Klasse B muss bereits seit mindestens fünf Jahren vorhanden sein.

3. Fahrerschulung in einer Fahrschule

Zusätzlich muss eine vorgeschriebene Motorrad-Fahrerschulung erfolgreich absolviert werden.

Wer beispielsweise 30 Jahre alt ist und seinen Autoführerschein seit seinem 18. Lebensjahr besitzt, erfüllt die Alters- und Vorbesitzvoraussetzungen und kann die B196-Schulung absolvieren.

Wie läuft die B196-Ausbildung ab?

Die gesetzlich vorgeschriebene Fahrerschulung umfasst mindestens neun Unterrichtseinheiten mit jeweils 90 Minuten.

Davon entfallen mindestens:

AusbildungUmfang
Theorie4 × 90 Minuten
Praxis5 × 90 Minuten
Gesamt9 × 90 Minuten

Bei der theoretischen Schulung geht es um motorradspezifische Themen. In der Praxis wird das sichere Führen eines entsprechenden Kraftrads trainiert.

Entscheidend ist dabei: Es gibt anschließend keine separate Führerscheinprüfung beim TÜV oder bei der DEKRA.

Nach erfolgreicher Teilnahme stellt die Fahrschule eine entsprechende Bescheinigung aus.

Muss man beim B196 eine Prüfung machen?

Nein. Für B196 gibt es weder eine theoretische noch eine praktische Führerscheinprüfung.

Das unterscheidet B196 deutlich vom regulären Erwerb der Motorradführerscheinklassen A1, A2 oder A.

Die Fahrschule muss jedoch bestätigen, dass die vorgeschriebene Schulung erfolgreich absolviert wurde. Es reicht also nicht aus, lediglich einen Antrag bei der Führerscheinstelle zu stellen.

Was darf ich mit B196 fahren?

Mit der eingetragenen Schlüsselzahl 196 dürfen Motorräder und Motorroller gefahren werden, die den entsprechenden technischen Vorgaben entsprechen.

Besonders bekannt sind die klassischen 125er-Motorräder und 125er-Roller.

Erlaubt sind Krafträder mit maximal 125 cm³ Hubraum und höchstens 11 kW Leistung. Zusätzlich darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht 0,1 kW/kg nicht überschreiten.

Auch entsprechende Elektro-Leichtkrafträder können mit B196 gefahren werden. Bei einem Elektromotorrad spielt naturgemäß der Hubraum keine Rolle; entscheidend sind insbesondere die entsprechenden Leistungsgrenzen.

Wie viel PS darf ein Motorrad mit B196 haben?

Die maximale Motorleistung beträgt 11 kW. Umgerechnet entspricht das ungefähr 15 PS.

Allerdings reicht es nicht aus, nur auf die PS-Zahl zu schauen. Zusätzlich gilt das vorgeschriebene Verhältnis zwischen Leistung und Gewicht von maximal 0,1 kW/kg.

Vor dem Kauf eines Motorrads sollte deshalb geprüft werden, ob das jeweilige Modell tatsächlich mit B196 gefahren werden darf.

Wie schnell darf man mit B196 fahren?

Für B196 gibt es keine eigene pauschale Geschwindigkeitsbegrenzung, wie beispielsweise 80 oder 100 km/h.

Wie schnell ein konkretes 125er-Motorrad fahren kann, hängt vom jeweiligen Modell ab. Entscheidend für die Fahrerlaubnis sind vor allem die gesetzlichen Grenzen hinsichtlich Hubraum, Leistung und Leistungsgewicht.

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Straßenverkehr richtet sich selbstverständlich weiterhin nach den allgemeinen Verkehrsregeln und der jeweiligen Strecke.

Ist B196 das Gleiche wie der Führerschein A1?

Nein. B196 und A1 erlauben zwar das Fahren vergleichbarer 125er-Motorräder, sind rechtlich aber nicht dasselbe.

Das ist ein wichtiger Unterschied.

Der A1-Führerschein ist eine eigenständige Fahrerlaubnisklasse. B196 ist dagegen lediglich eine nationale Erweiterung der Klasse B.

Das hat praktische Konsequenzen.

B196Klasse A1
Erweiterung der Klasse Beigenständige Führerscheinklasse
ab 25 Jahrenab 16 Jahren
mindestens 5 Jahre Klasse B erforderlichKlasse B nicht erforderlich
keine FührerscheinprüfungTheorie- und Praxisprüfung
nur in Deutschland gültiggrundsätzlich auch außerhalb Deutschlands nutzbar
kein regulärer StufenaufstiegAufstieg zu höheren Motorradklassen möglich

Wer lediglich in Deutschland gelegentlich eine 125er fahren möchte, kann B196 daher interessant finden. Wer dagegen dauerhaft Motorrad fahren und später auf größere Maschinen wechseln möchte, sollte die Unterschiede zum regulären Motorradführerschein berücksichtigen.

Kann man mit B196 später auf A2 oder A aufsteigen?

Hier liegt einer der größten Nachteile von B196: B196 ist keine eigenständige Motorradführerscheinklasse und dient deshalb nicht als Stufe für den späteren Aufstieg auf A2 oder A.

Wer nach einigen Jahren auf einer 125er feststellt, dass er ein leistungsstärkeres Motorrad fahren möchte, kann die B196-Berechtigung nicht einfach wie einen A1-Führerschein für einen regulären Stufenaufstieg nutzen.

Für größere Motorräder muss dann die entsprechende Motorradfahrerlaubnis erworben werden.

Wer bereits beim Einstieg weiß, dass eine 125er wahrscheinlich nur der Anfang sein soll, sollte daher prüfen, ob A1, A2 oder – abhängig vom Alter – direkt Klasse A langfristig sinnvoller ist.

Darf ich mit B196 im Ausland Motorrad fahren?

Nein. Die Berechtigung B196 gilt grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands.

Das ist insbesondere für Motorradfahrer wichtig, die Touren ins Ausland planen.

Wer beispielsweise mit seiner 125er nach Österreich, Frankreich, Italien oder in die Niederlande fahren möchte, kann sich nicht darauf verlassen, dass die deutsche B196-Berechtigung dort als Motorradfahrerlaubnis anerkannt wird.

Der Grund: Die Schlüsselzahl 196 ist eine nationale deutsche Berechtigung und keine eigenständige EU-Führerscheinklasse.

Ist B196 ein richtiger Motorradführerschein?

Umgangssprachlich wird häufig vom „B196-Motorradführerschein“ oder „125er-Führerschein“ gesprochen.

Rechtlich ist diese Bezeichnung jedoch nicht ganz korrekt. B196 ist kein eigenständiger Motorradführerschein, sondern eine Erweiterung des Autoführerscheins Klasse B um die nationale Schlüsselzahl 196.

Gerade für die spätere Erweiterung auf größere Motorradklassen und für Fahrten ins Ausland ist dieser Unterschied wichtig.

Für wen lohnt sich B196?

B196 kann besonders für Autofahrer interessant sein, die mindestens 25 Jahre alt sind, Klasse B seit mindestens fünf Jahren besitzen und hauptsächlich in Deutschland mit einer 125er unterwegs sein möchten.

Typische Einsatzbereiche sind beispielsweise:

  • tägliche Fahrt zur Arbeit
  • kurze und mittlere Strecken
  • Stadtverkehr
  • 125er-Roller als Alternative zum Auto
  • Freizeitfahrten mit einem leichten Motorrad
  • Einstieg in das Fahren motorisierter Zweiräder

Wer dagegen bereits weiß, dass später ein größeres Motorrad angeschafft werden soll, sollte B196 mit den regulären Motorradklassen vergleichen.

B196 oder direkt Motorradführerschein Klasse A?

Das hängt vor allem vom Alter und den persönlichen Zielen ab.

Wer mindestens 24 Jahre alt ist, kann grundsätzlich auch direkt den großen Motorradführerschein Klasse A erwerben. Damit dürfen Motorräder ohne die Leistungsbeschränkung der Klasse A2 gefahren werden.

B196 ist dagegen wesentlich stärker eingeschränkt, dafür ist keine klassische Führerscheinprüfung erforderlich.

Vereinfacht gesagt:

B196: interessant für Autofahrer, die unkompliziert eine 125er in Deutschland fahren möchten.

Klasse A: interessant für alle, die dauerhaft Motorrad fahren und bei der Motorradwahl möglichst wenig Einschränkungen haben möchten.

Häufige Fragen zum B196-Führerschein

Kann ich B196 machen, wenn ich erst 23 Jahre alt bin?

Nein. Für die Erteilung der Schlüsselzahl B196 gilt ein Mindestalter von 25 Jahren.

Wie lange muss ich den Autoführerschein für B196 haben?

Die Fahrerlaubnis Klasse B muss seit mindestens fünf Jahren bestehen.

Muss ich für B196 eine Theorieprüfung machen?

Nein. Es gibt zwar vorgeschriebenen Theorieunterricht, anschließend aber keine theoretische Führerscheinprüfung.

Muss ich eine praktische Prüfung für B196 machen?

Nein. Vorgeschrieben sind mindestens fünf praktische Unterrichtseinheiten zu jeweils 90 Minuten. Eine klassische praktische Führerscheinprüfung ist nicht erforderlich.

Darf ich mit B196 eine 125er fahren?

Ja. B196 wurde genau dafür geschaffen, dass entsprechend qualifizierte Inhaber der Klasse B bestimmte Motorräder und Roller bis 125 cm³ fahren können.

Wie viel PS darf ich mit B196 fahren?

Die maximale Motorleistung beträgt 11 kW beziehungsweise ungefähr 15 PS. Zusätzlich darf das Verhältnis von Leistung zu Gewicht maximal 0,1 kW/kg betragen.

Darf ich mit B196 eine 250er fahren?

Nein. Bei Motorrädern mit Verbrennungsmotor ist der Hubraum auf maximal 125 cm³ begrenzt.

Kann ich mit B196 später den A2-Führerschein einfacher machen?

B196 ist keine eigenständige Motorradklasse und kann deshalb nicht wie A1 für einen regulären Stufenaufstieg genutzt werden.

Ist B196 im Ausland gültig?

Nein. Die deutsche Schlüsselzahl 196 gilt als nationale Berechtigung grundsätzlich nur in Deutschland.

B196: Mit dem Autoführerschein auf die 125er

Der B196-Führerschein ist eine Erweiterung der Klasse B, mit der Autofahrer bestimmte Motorräder und Roller bis 125 cm³ fahren dürfen. Voraussetzung sind ein Mindestalter von 25 Jahren, mindestens fünf Jahre Besitz der Klasse B und eine vorgeschriebene theoretische und praktische Fahrerschulung.

Eine zusätzliche Theorie- oder Praxisprüfung ist nicht erforderlich. Dafür gelten zwei wichtige Einschränkungen: B196 ist nur in Deutschland gültig und stellt keine eigene Motorradführerscheinklasse dar.

Ob B196, A1, A2 oder der direkte Einstieg in Klasse A die bessere Lösung ist, hängt deshalb vor allem davon ab, welche Motorräder zukünftig gefahren werden sollen und ob Fahrten ins Ausland oder ein späterer Umstieg auf leistungsstärkere Maschinen geplant sind.